RisVerwaltung

Ratsinformationssystem

Approval

Gestattung

Gestattungserlaubnis beantragen

Bei der Gestattung nach §12 Gast G wird unterschieden zwischen die Ausschenkerlaubnis bis zu 4 Tagen und die Ausschenkerlaubnis für mehr als 4 Tage. Wenn folgend nichts weiteres dabei steht gilt es für beides.

 

Wenn man aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann einem die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

  • unter erleichterten Voraussetzungen,
  • auf Widerruf.

Man benötigt weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis für die bloße Abgabe von

  • alkoholfreien Getränken,
  • unentgeltlichen Kostproben,
  • bereits zubereiteten Speisen,
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

Zuständige Stelle (wo beantragen):

 

Bei bis zu 4 Tage:
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem man die vorübergehende Tätigkeit ausüben will.

 

Bei für mehr als 4 Tagen:
Die Gaststättenbehörde, je nach dem Ort, in dem man die vorübergehende Tätigkeit ausüben will, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landartsamt.

 

Voraussetzungen:

Man versorgt Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken.
Zum Beispiel:

  • Straßenfeste
  • Hochzeitsfeiern
  • Schulfeste
  • Jubiläumsfeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Volksfeste
  • Vereinsveranstaltungen
  • Märkte und Ähnliches
Als Veranstalter muss man die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten. Man sollte sich bei der zuständigen stelle über die genauen Anforderungen erkundigen. Maßgeblich sind beispielweise folgende Bestimmungen:
  • Jugendschutz
  • Jugendarbeitsschutz
  • Infektionsschutz
  • Brandschutz
  • Lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
  • Preisaushang

Man muss eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

 

Als Veranstalter haftet man für mögliche Schäden. Man sollte daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

Verfahrensablauf:
Die Gaststättengestattung kann man bei der zuständigen Stelle beantragen.
Man muss die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung des Antrags von Bedeutung sein können.

 

Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

 

Kosten:

Bei bis zu 4 Tage:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.

 

Bei für mehr als 4 Tagen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.

 

Für beiden gilt:
Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren

Zum Online-Antrag