Plakatieren in Waiblingen-Demo
Das Plakatieren im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
Die erforderliche Unterlage zur Beantragung ist gegebenenfalls ein Entwurf des Plakats.
Die Plakatierungserlaubnis kann bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bereich die betroffene Straße liegt, beantragt werden.
Die Kosten hierfür sind abhängig von der zuständigen Stelle.
Zum Online-Antrag